Woche 1 bis 2: sichern und informieren
- Liegenschaft sichern: Schlüssel zusammentragen, Post umleiten, Heizung und Wasser kontrollieren – im Winter an den Frostschutz denken.
- Versicherungen informieren: Gebäudeversicherung (im Kanton Freiburg die KGV/ECAB), Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Klären Sie, ob ein Leerstand gemeldet werden muss.
- Bank informieren: Hypothekarzinsen und Amortisationen laufen weiter.
- Laufende Kosten im Blick behalten: Strom, Heizung, Nebenkosten – bei Stockwerkeigentum die Verwaltung informieren.
Woche 2 bis 6: die Erbschaft klären
- Testament oder Erbvertrag einreichen: Im Kanton Freiburg eröffnet das Friedensgericht letztwillige Verfügungen.
- Erbbescheinigung beantragen: Sie wird ebenfalls vom Friedensgericht ausgestellt und ist für Grundbuch und Banken nötig.
- Klären, ob eine Willensvollstreckung bestimmt ist. Wenn nicht, verwalten die Erbinnen und Erben die Liegenschaft gemeinsam.
- Den Nachlass erfassen: Vermögen und Schulden auflisten – das braucht es für Steuern und Teilung.
Wichtige Frist: Wer eine Erbschaft ausschlagen möchte – etwa weil sie überschuldet sein könnte –, muss dies innert drei Monaten erklären (Art. 567 ZGB). Lassen Sie sich im Zweifel früh beraten.
Woche 6 bis 12: bewerten und entscheiden
- Den Verkehrswert ermitteln: Er ist die faire Grundlage, wenn eine Person übernehmen und die anderen auszahlen möchte – und für die Steuern.
- Die Optionen vergleichen: gemeinsam behalten und vermieten, Übernahme durch eine Person oder Verkauf.
- Steuerfragen klären: Ehegatten, eingetragene Partner und Verwandte in direkter Linie bezahlen im Kanton Freiburg keine Erbschaftssteuer. Die Grundstückgewinnsteuer wird beim Erbgang aufgeschoben.
- Bei einem Verkauf: Energieausweis (GEAK/CECB) einplanen – er ist im Kanton Freiburg vorgeschrieben.
- Räumung planen: Erinnerungsstücke sichern, bevor Dienstleister kommen.
Was Zeit hat – und was nicht
Die Entscheidung, ob verkauft wird, muss nicht in den ersten Wochen fallen. Viele Familien brauchen Zeit, um Abschied zu nehmen – und das ist richtig so. Die laufenden Kosten, die Sicherung der Liegenschaft und die Frist zur Ausschlagung lassen sich hingegen nicht aufschieben.
Für alle Entscheide über die Liegenschaft braucht es grundsätzlich die Zustimmung aller Erbinnen und Erben (Art. 602 ZGB). Eine gemeinsame, neutrale Wertgrundlage hilft, Diskussionen zu versachlichen.
Diese Checkliste ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Notariat, das Friedensgericht oder Ihre Steuerberatung.