Erbschaft & Erbengemeinschaft

Eine Liegenschaft geerbt – und jetzt?

Ein Todesfall bringt vieles mit sich. Die geerbte Liegenschaft ist oft die grösste und emotionalste Frage. Wir nehmen Ihnen Arbeit ab und schaffen eine faire, nachvollziehbare Grundlage – für alle Erbinnen und Erben.

Drei Wege

Behalten, übernehmen oder verkaufen?

Es gibt keine Pflicht, sofort zu entscheiden. Aber es lohnt sich, die Möglichkeiten früh und mit verlässlichen Zahlen zu prüfen.

Gemeinsam behalten

Die Erbengemeinschaft behält die Liegenschaft, etwa um sie zu vermieten. Das braucht klare Regeln für Unterhalt, Kosten und Entscheide – und Einigkeit auf Dauer.

Übernahme durch eine Person

Eine Erbin oder ein Erbe übernimmt die Liegenschaft und zahlt die anderen aus. Entscheidend ist ein fairer, nachvollziehbarer Wert als Grundlage.

Verkaufen

Der Erlös wird nach der Erbteilung verteilt. Ein gut geführter Verkauf schafft Klarheit und entlastet die Familie von laufenden Kosten und Pflichten.

Gut zu wissen

Was Erbengemeinschaften beachten sollten.

Entscheide brauchen grundsätzlich alle

Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erbinnen und Erben gemeinsam. Entscheide über Verkauf, Vermietung oder grössere Ausgaben brauchen grundsätzlich die Zustimmung aller (Art. 602 ZGB). Auf Begehren einer Erbin oder eines Erben kann die Behörde eine Erbenvertretung einsetzen. Ist eine Willensvollstreckung bestimmt, stimmen wir uns mit ihr ab.

Erbbescheinigung

Für Grundbuch und Banken braucht es eine Erbbescheinigung. Im Kanton Freiburg stellt sie das Friedensgericht aus, das auch Testamente eröffnet.

Steuern

Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Verwandte in direkter Linie bezahlen im Kanton Freiburg keine Erbschaftssteuer. Die Grundstückgewinnsteuer wird beim Erbgang aufgeschoben; sie fällt erst an, wenn die Liegenschaft später mit Gewinn verkauft wird. Wie hoch sie dann ausfällt, klären wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.

Energieausweis

Wird die Liegenschaft verkauft, ist im Kanton Freiburg ein Energieausweis (GEAK/CECB) vorgeschrieben. Wir organisieren ihn bei Bedarf.

Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Wir arbeiten gerne mit Ihrem Notariat, Ihrer Willensvollstreckung oder Ihrer Steuerberatung zusammen.

Unsere Begleitung

Neutral, geduldig, für alle verständlich.

Wir informieren alle Erbinnen und Erben gleich – auf Deutsch, Französisch oder Englisch, vor Ort oder per Video.

Checkliste: die ersten 90 Tage
  1. Erstgespräch

    Gemeinsam oder einzeln, vor Ort oder per Video – auch für Erben im Ausland.

  2. Bewertung

    Ein nachvollziehbarer Wert als faire Grundlage für die Teilung. Ein formelles Gutachten organisieren wir auf Wunsch.

  3. Optionen & Entscheid

    Übernahme oder Verkauf – wir rechnen die Varianten mit Notariat und Steuerberatung durch.

  4. Räumung & Vorbereitung

    Auf Wunsch vermitteln wir zuverlässige Partner für Räumung, Reinigung und kleinere Instandstellungen.

  5. Verkauf

    Diskret oder öffentlich – und alle Erben sind jederzeit im Bild.

  6. Abschluss

    Beurkundung und Übergabe; die Verteilung des Erlöses erfolgt über Notariat oder Willensvollstreckung.

Erbinnen und Erben im Ausland?

Mit einer Vollmacht können wir viele Schritte für Sie übernehmen. Besichtigungen, Unterlagen und die Abstimmung mit dem Notariat organisieren wir so, dass Sie nur anreisen müssen, wenn es wirklich nötig ist.

Was ist Ihre Liegenschaft heute wert?

Persönliche Einschätzung durch eine Fachperson – kostenlos, vertraulich und unverbindlich.